Herzlich Willkommen!
Was ist eine Ergotherapie und wie erfolgt die Verordnung?
Ergotherapie ist als Heilmittel einer Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Die Kostenübernahme durch die gesetzliche und private Krankenkasse bedürfen einer vorherigen ärztlichen Verordnung.
Wir sind Spezialisten auf dem Gebiet für
Neurofeedback bei Kindern und Erwachsene:
Das Gehirn ist permanent elektrisch aktiv. Die Aktivität läßt sich sich außerhalb des Schädelknochens mit modernen Elektroden messen. Das Meßverfahren nennt man EEG (Elektro-Enzephalo-Gramm), die gemessenen Werte Hirnstromkurve (Spannungsverlauf / Zeit). Charakteristisch für die Messung sind Amplituden (Spannungsunterschiede) und Frequenzen (Amplituden pro Sekunde).
Neurofeedback ermöglicht die Bewusstmachung der Veränderungen der elektrischen Hirnaktivitätaktivität und damit die Rückmeldung (Feedback) der mentalen Zustände, wie z.B. Konzentration, Vigilanz, Entspannung oder Anspannung.
In der Neurologie ist das EEG nach wie vor eines der wichtigsten Diagnosemittel. Das Neurofeedbackverfahren ist nur bedingt für die Diagnostik geeignet. Wir gehen davon aus, dass bereits eine Diagnose vorliegt (z.B. ADHS) oder eine Verbesserung der Hirnleistung bzw. Konzentration zum Beispiel in Sport oder Beruf erlangt werden soll. Das Neurofeedbacktraining eignet sich nach aktuellen wissenschaftlichen Forschungen hervorragend für diesen Einsatz.
Welche therapeutischen Anwendungsbereiche gibt es für Neurofeedback?
- Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung
- Epilepsie
- Tinnitus
- Autismus
-Schlaganfall
- Suchkrankheiten (z.B. Alkoholismus)
- Tic-Störungen, Tourette-Syndrom
- Angststörungen
- Depressionen
- Migräne
- Stimmungsschwankungen
- Schlafstörung
Sie haben weitere Fragen oder wünschen einen Beratungstermin? Dann kontaktieren Sie uns:
Corona-Schnelltest-Zentrum in unserer Praxis in Gardelegen
In unserem Corona-Schnelltest-Zentrum in unserer Praxis in Gardelegen können Sie sich auf Covid-19 testen lassen und erhalten nach etwa 15 Minuten das Ergebnis. Dieser Antigen-Test auf SARS-CoV-2 erfüllt die festgelegten Mindestkriterien des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des Robert-Koch Instituts (RKI) und befindet sich in der offiziellen Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Bei positivem Ergebnis ist unser Corona-Schnelltest-Zentrum verpflichtet, dieses dem Gesundheitsamt zu melden. Eine aktuelle Übersicht zum Umgang mit der Meldepflicht finden Sie auf der >Homepage des Robert-Koch Instituts.
Aktuelle Corona Bestimmung
Unsere Praxis darf geöffnet bleiben.
Ein Rezept von Ihrem Arzt erlaubt Ihnen trotz Kontaktbeschränkung zu Ihrer Behandlung zu uns zu kommen.
Bitte tragen Sie einen Mund-Nasenschutz, wenn Sie unsere Räumlichkeiten betreten.
Zusätzlichen finden Sie am Eingang jeder Praxis einen Desinfektionsspender.